Informationen zur Kostenerstattung
Privat oder Kasse?
Ich stelle Ihnen eine Privatrechnung in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985 (GebüH 85) aus. Sie können diese Rechnung bei einigen privaten Krankenkassen, Zusatzversicherungen oder Beihilfestellen einreichen. Informieren Sie sich vorab, ob die Möglichkeit der Kostenerstattung besteht und welche Bedingungen dazu erfüllt sein müssen.
Im Einzelfall ist die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen im ausservertraglichen Kostenerstattungsverfahren möglich. Hierzu gelten besondere Vorraussetzungen und es muss rechtzeitig vor Beginn der Therapie ein entsprechender Antrag vom Patienten gestellt werden. Sollten Sie eine entsprechende Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse erwägen, stimmen Sie bitte Ihre Vorgehensweise mit mir ab.
Selbst zu zahlen hat Vorteile
Erstens: Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse haben ‘kranke’ Menschen. Sind Sie krank? Aus meiner Erfahrung sind nur wenige meiner Klienten krank. Ich persönlich halte es für sehr gesund, sich in psychotherapeutische Begleitung zu begeben.
Zweitens: Es mag ungerecht sein, aber es ist so, dass Psychotherapie von Versicherungen bestraft wird. Indem nämlich Risikoaufschläge verlangt werden können beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung, einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn bekannt ist, dass Sie bereits psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch genommen haben. Dann wird eine Kassenabrechnung im Rückblick betrachtet sehr teuer.
Drittens: Als Kassenleistung sind nur bestimmte psychotherapeutische Verfahren zugelassen. Neue Entwicklungen in der Psychotherapie sind darin nicht immer berücksichtigt. Das empfinde ich als Einschränkung. Als Selbstzahler entscheiden Sie sich eigenverantwortlich für die Methode Ihrer Wahl.
Als Selbstzahler sind Sie nicht auf künstlich definierte Kontingente, auf Anträge und Krankheitszuschreibungen angewiesen. Sie tragen selbst die Verantwortung für Ihre Behandlung. Das ist mir ein wichtiges Anliegen und wirkt sich erfahrungsgemäß sehr positiv auf den Erfolg aus.
Aber wenn Sie krank sind und Ihre finanziellen Möglichkeiten eingeschränkt sind, sollten Sie natürlich Ihr Anrecht auf Kostenerstattung wahrnehmen. Soweit ich dazu in der Lage bin, unterstütze ich Sie darin gerne.
(Seite in Bearbeitung)